Gem. den „Richtlinien für Elternbeiträge, § 4. Beitragsanpassungen“ sowie dem Beschluss des Fördervereins vom 07. November 2022 steigen die Kostenbeiträge um 3% zum 01. Februar 2025.
Die Beiträge dienen zur Aufbringung der Eigenleistung gem. § 6 Abs. 3 des Ersatzschul-Finanzgesetzes zur Deckung der nicht zuschussfähigen Kosten.
Stefan Hochstein (Vorstand Finanzen)