Ganz wichtig ist folgender Grundsatz: Erst nachdem das Kind aufgenommen ist (pädagogische Aufnahme), wird mit den Eltern ein Gespräch über die Finanzstruktur der Schule geführt. Die Eltern schätzen darin ihre Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Schule selbstständig ein. So ist es ausgeschlossen, dass ein Kind aus finanziellen Gründen die Schule nicht besuchen kann.

Vorstand und Wirtschaftskreis der Schule haben einen Überblick über den zur Deckung des Schulhaushaltes erforderlichen Finanzierungsanteil aus der Elternschaft. Mitglieder dieser Gremien sind damit beauftragt, in vertraulichen Finanzgesprächen eine gerechte und angemessene Beitragseinstufung zu finden und zu vereinbaren. Hierbei ist der Grundsatz einer gleichmäßig hohen prozentualen finanziellen Inanspruchnahme aller Eltern, gemessen an deren Einkommensverhältnissen, anzustreben , um per Saldo eine Beitragsgerechtigkeit über die gesamte Elternschaft zu bewirken. Die Eltern bekennen sich uneingeschränkt zu diesem Prinzip und verpflichten sich, dem daraus resultierenden sozialen Anspruch auf der Grundlage dieser Richtlinien in vollem Umfange gerecht zu werden. 

Grundsätzlich ist gewünscht, dass die Elternbeiträge in freiwilliger Selbsteinschätzung vereinbart werden. Dies erfordert seitens der Eltern eine vorbehaltlose Überprüfung ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten und die klare Erkenntnis, dass der hohe Anspruch der Selbsteinschätzung nur erfüllt werden kann, wenn von allen Eltern eine ehrliche und gegenüber der Solidargemeinschaft verantwortliche Beitragseinstufung als Ergebnis feststellbar ist. 

Zur vertraglichen Festlegung des Beitrags können im Finanzgespräch schlüssige Unterlagen (z.B. aktuellster Einkommensteuerbescheid) hinzugezogen werden.

Waldorfschulen sind ein Bestandteil des öffentlichen Bildungswesens. Daher haben sie Anspruch auf finanzielle staatliche Förderung. In Nordrhein-Westfalen werden 87% der anerkannten Schulkosten erstattet. Da wir aber mehr Angebote als an staatlichen Schulen finanzieren müssen, werden wir in Summe nur zu ca. 70% refinanziert. Ca. 30% des Schulhaushaltes sind durch die Solidargemeinschaft der Eltern und Förderer aufzubringen.