Struktur der Schule

Die Rudolf Steiner Schule Siegen ist eine staatlich anerkannte, selbstverwaltete Schule. Im Sinne Rudolf Steiners sollen diejenigen, die unterrichten und erziehen, auch die Schule mitgestalten. So sind Eltern und Lehrer gleichermaßen an der Schulführung beteiligt und gestalten zusammen mit den SchülerInnen das Schulleben. 

Zwei Prinzipien bilden die Grundlage für die Schulstruktur:

  1. Entscheidung und Verantwortung gehören zusammen.
  2. Betroffene werden zu Beteiligten gemacht.

Diese Prinzipien finden ihren Ausdruck erstens im hauptamtlichen Vorstand und im Eignerprinzip sowie zweitens in der Ausgestaltung einer Beratungskultur.

Die Schulorgane

Der Schulbetrieb selbst wird vom hauptamtlichen Vorstand des Trägervereins verantwortet. Er ist das koordinierende Gremium und unterstützt die pädagogische Arbeit mit den Schülern im Sinne der Wal-dorfpädagogik durch professionelle Dienstleistungen. Aus rechtlicher Sicht bildet der Vorstand die Schulleitung, entscheidet gemeinsam und trägt die vereinsrechtliche und juristische Gesamtverantwortung. Den drei Vorständen sind die Verantwortungsfelder Pädagogik, Personal und Finanzen zugeordnet. Die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der hauptamtlichen Vorstände sind in der Satzung des Trägervereins geregelt.
Gemeinsam sind alle Lehrerinnen als Kollegium für den pädagogischen Bereich zuständig. In der wöchentlichen pädagogischen Konferenz schaffen sie Raum für eine kontinuierliche Weiterbildung in der Erziehungskunst u.a. durch eine rege Wahrnehmung des Schulganzen, durch Studium der anthroposophischen Grundlagen der Waldorfpädagogik, durch Unterrichtsberichte, Kinderbetrachtungen, fachliche Fortbildung, Rück- und Vorblicke auf Schulveranstaltungen. Bei all diesen Tätigkeiten kommt es darauf an, dass sich die unterschiedlichen Wahrnehmungen, Einsichten und Fähigkeiten gegenseitig ergänzen und dass sich etwas Größeres als die Summe der Einzelpersönlichkeiten bilden kann. Die pädagogische Konferenz ist im pädagogischen Bereich richtungsweisend tätig. Die Kollegen ergreifen das, was aus der pädagogischen Konferenz an Impulsen, Notwendigkeiten und Aufgaben entsteht, und werden darin von der Schulführung und den Vereinsorganen unterstützt.
Die Umsetzung des Schutzkonzeptes der Schule ist die Aufgabe der Vertrauensstelle. Wir unterstützen, beraten und begleiten Schüler, aber ggf. auch alle anderen Mitglieder der Schule, wenn sie bedrängende oder bedrohliche Situationen oder Gewalt erfahren. Auch die Prävention, also z.B. die Sensibilisierung für einen gewaltfreien Umgang miteinander, zählt zu unseren Aufgaben. Hierfür erarbeiten wir, gemeinsam mit dem Lehrerkollegium, für alle Altersstufen einen Katalog an Projekten, die ein achtsames und gewaltfreies Miteinander fördern.
In den Klassen 8 bis 12 wählt jede Klassengemeinschaft aus ihren Reihen zwei Vertreter, die gleichberechtigt in die Schülervertretung entsandt werden. Sie betrachten regelmäßig die Themen, welche die Schülerinnen bewegen. Die Schülervertretung hat ein Anhörungsrecht in Vorstand und Kollegium und benennt zwei Sprecher. Sie gibt sich eine eigene Geschäftsordnung.
Die Elternvertretung identifiziert und bearbeitet regelmäßig die Themen, die die Eltern bewegen und trägt dafür Sorge, dass diese innerhalb der Schulgemeinschaft Berücksichtigung finden. Jede Klassen- gemeinschaft wählt aus ihren Reihen zwei Elternvertreter, die gleichberechtigt in die Elternvertretung entsandt werden. Die Elternvertretung hat ein Anhörungs- und Informationsrecht bei Vorstand und Kollegium und benennt einen Sprecher. Sie gibt sich eine eigene Geschäftsordnung.
Der Lehrer-Schüler-Eltern-Rat dient als Drehscheibe für Anliegen aller Art aus der Schulgemeinschaft und als Beratungsorgan des Vorstands. Er ist kein Entscheidungsgremium, sondern hat eine wahrnehmende und informierende Funktion. Er ist für die Organisation des FORUMs verantwortlich und nimmt eine vermittelnde Rolle zwischen unterschiedlichen Gremien und Organen ein. Er setzt sich zusammen aus sechs Mitgliedern von denen je zwei vom Lehrerkollegium, der Elternvertretung und der Schülervertretung gewählt werden. Eine Doppelmitgliedschaft im LeSER und im Aufsichtsrat oder Vorstand ist nicht möglich. Der LeSER gibt sich eine eigene Geschäftsordnung.
Wenn jemand ein Problem mit dem direkt Betroffenen nicht alleine lösen kann, wendet er sich an den Kümmerer der Klärungsstelle, welcher durch die Stufen einer Problem- und Konfliktlösung begleitet. Die Klärungsstelle ist für die nachhaltige Lösung von Konflikten zwischen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zuständig. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer dialogischen Kultur in der Schule mit dem Ziel, Transparenz und Verständnis füreinander wachsen zu lassen. Sie steht jedem Mitglied der Schulgemeinschaft zur Lösung eines Konfliktfalles zur Verfügung und ist zur Neutralität gegenüber dem Vorgang und den Konfliktparteien sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie setzt sich aus entsprechend geschulten Mitgliedern der Schulgemeinschaft zusammen, die ein möglichst großes Vertrauen genießen. Die Klärungsstelle gibt sich eine eigene Geschäftsordnung.
Die Mitgliederversammlung findet in jedem Kalenderjahr mindestens einmal statt. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung wird vom Aufsichtsrat oder einer vom Aufsichtsrat zu bestimmenden Person geleitet.Die Mitgliederversammlung nimmt die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates entgegen und fördert durch ihre Anregungen und Bedenken den Vereinszweck. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat.

Ansprechpartner Klärungsstelle und LeSER

Fanny Kastell

Französisch, Klassenbetreuerin Klasse 13

Philip Hintze

Geographie, Französisch, Mathematik, Astronomie

Klassenbetreuung Klasse 11, Abiturbeauftragter, Vertretungen

Vertrauensstelle

Josefine Laux

Gartenbau

Klassenbetreuerin Klasse 9

Sebastian Nitsch

Musik, Big Band, Klassenlehrer

Maxie Bovelet

aktives Elternteil