Übersicht

Extreme Witterungsverhältnisse: Schnee und Eis

Kurz gefasst:
Unsere alte Regelung:
INFO SCHULMINISTERIUM
Extreme Witterungsverhältnisse
Findet Schule auch bei Schnee und Eis statt?

Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen folgende Regel: Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen - also zum Beispiel bei starkem Schneefall oder Glatteis - entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst. Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber unverzüglich, am besten per Telefon noch am selben Morgen, informiert werden. Das Gleiche gilt auch für die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden, aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse nicht zur Schule zu gehen. Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen. Für versäumte Klassenarbeiten bieten die Schulen einen Nachschreibetermin an.

 

 

 

Entsprechendes gilt für Mitarbeiter.

 

 

Die Schule bemüht sich um Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und kümmert sich um Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen.

 

 

https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung

 

 

Freundliche Grüße

 

 

Hartmut Kastell

 

 

Vorstand, Ressort Pädagogik