Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Für die Umsetzung unserer neuen Handy-Ordnung ist jetzt alles bereit!
Wie Sie mit den Zeugnissen vor den Sommerferien schriftlich informiert wurden, wollen wir in unserer Schulgemeinschaft zusätzlich zu der bisheriegen Regel dafür sorgen, dass der Schultag zu einem Lernraum wird, der wirklich frei von den Ablenkungen durch mobile Endgräte ist.
Also werden in Kl. 6-10 Smartphones und Smartwatches morgens vor dem Unterricht in Boxen abgliefert, in den Verwaltungsräumen verschlossen aufbewahrt und am Ende des Unterrichtstages wieder ausgegeben. Bis Kl. 5 sollen keine internetfähigen Endgeräte in die Schule mitgebracht werden. Für Kl. 11-13, wie auch für uns LehrerInnen und Eltern gilt die alte Regel: die mobilen Endgräte bleiben abgeschaltet in der Tasche und zwar ab dem Betreten des Schulgebäudes bis zum Unterrichtsende (Details siehe Handy-Ordnung, hier nochmal angehängt).
Dass dies eine große Umstellung bedeutet, ist uns allen klar. Dass es eine wirklich aktuelle Vorgehensweise ist, kann der folgende Bericht aus dem Dänischen Schulwesen nochmal deutlich machen!
Wir haben uns heute im Kollegium vorgenommen, auf diese Umstellung sehr sorgfältig und wach zuzugehen und bitten auch Sie, dies zu tun!
Die Eltern bitten wir, am ersten Schultag (Mittwoch, 21. August 2024) mit den unterschriebenen Zeugnissen auch den unterschriebenen Bestätigung-Abschnitt vorzulegen, dass sie die Handy-Ordnung zur Kenntnis genommen haben.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Regel für den privaten Umgang mit mobilen Endgeräten an der Rudolf Steiner Schule Siegen ab Schuljahr 24/25
betroffen:
Regelung
Sanktionen
Klassen 1 – 4
Die Kinder dürfen weder eine Smartwatch noch ein Smartphone in die Schule mitbringen.
In Absprache mit der Klassenleitung sind mobile Telefone ohne Internet-Zugang für den Schulweg erlaubt und bleiben während des Schultags im Ranzen.
Verstöße führen zum Einzug der Geräte und zur Meldung an die Eltern.
Klassen 6 - 10
Die abgeschalteten mobilen Endgeräte werden (Smartphone und -watch) morgens in der Klasse für den ganzen Schultag in einer Box (bzw. 2 Boxen für Gruppe A und B) abgelegt. Diese wird im Lehrerbereich verwahrt. Die LuL der letzten Schulstunde bringen diese zur Ausgabe der Geräte mit in die Klasse. Liegt der gedrittelte Werkblock vor dem Unterrichtsende, werden die Geräte früher ausgegeben.
Werden Kinder früher abgeholt oder entlassen (Krankheit, Arzttermine – was der Ausnahmefall sein sollte) kann das Gerät über das Sekretariat bzw. jede Kollegin, jeden Kollegen im Lehrerbereich ausgegeben werden.
Verstöße führen zum Einzug der Geräte, bei wiederholten Vorfällen greift der Stufenplan.
Klasse 5
Es liegt es im pädagogischen Ermessen der Klassen-Leitung zu entscheiden, wie lange die Regel für Kl. 1-4 weiter bestehen bleibt und ab wann die Regel für 6-10 eingeführt werden muss.
Klassen 11 – 13
Mobile Endgeräte bleiben während des Unterrichtstages ausgeschaltet (nicht nur im Flugmodus!) in der Schultasche. Im Klassenraum darf das Smartphone in den großen Pausen (10.00-10.15, 11.50-12.00, und Mittagspause) lautlos genutzt werden. Wichtig ist, dass dies ohne Beeinträchtigung der Klassen 1-10 geschieht.
Verstöße führen zum Einzug der Geräte, bei wiederholten Vorfällen greift der Stufenplan.
Oberstufe
Über die Nutzung von Tablets im Unterricht entscheidet die jeweilige Klassenkonferenz nach pädagogischen Gesichtspunkten.
Verstöße: siehe 11 – 13
Lehrpersonal
Im Lehrerzimmer und im Schülerbereich wird auf die Nutzung mobiler Endgeräte verzichtet, es sei denn diese sind Gegenstand des Unterrichts. Die Nutzung mobiler Endgeräte zur Unterrichtsvorbereitung oder für private Anliegen ist möglich im Serverraum oder in anderen geschlossenen Räumen.
Bei Verstößen wird der/die Betreffende direkt angesprochen, im Wiederholungsfalle ist der VS- Personal Ansprechpartner.
Eltern
Eltern nutzen das Smartphone im Schulgebäude bitte nicht und auf dem Schulgelände möglichst nur im Auto.
Die Eltern werden dringend gebeten, die Kontaktaufnahme mit Kindern am Unterrichtsvormittag ausschließlich auf echte Notfälle über das Sekretariat zu beschränken.
Bei Verstößen wird der/die Betreffende direkt angesprochen und die betreffende Klassen-Leitung wird informiert. Im Wiederholungsfalle klärt diese im Gespräch mit den Eltern den Sachverhalt und ein weiteres Vorgehen.
Testphase für bis Weihnachten 2024 –nach einem Rückblick werden Anpassungen und eine endgültige Fassung erarbeitet, ggf. werden die zunächst zum Einsatz gekommenen Boxen durch abschließbare Smartphone-Koffer ersetzt.
Hintergründe zur Nutzung des Smartphones
Die heutige Praxis der Mediennutzung hat bei SuS – aber auch bei Erwachsenen – wissen-schaftlich unbestritten erhebliche Auswirkungen auf Lern- und Konzentrationsfähigkeit, auf die Synapsenbildung im Gehirn, auf seelische Fähigkeiten wie Frustrationstoleranz, Empathievermögen und auf soziale Beziehungen. Daher muss eine zeitgemäße Handyordnung bewirken, dass zumindest der Unterrichtstag für die jungen Menschen ein Lern- und Entwicklungsraum wird, in dem sie von den Ablenkungen durch Smartphone und Smartwatch frei sind.
Wie aktuell dieses Anliegen ist können uns moderne Forschungsberichte zeigen:
1) Ein Gespräch mit dem Psychologen und Medienforscher Christian Montag im SWR Science-Talk vom 15.1.2023:
In den Minuten 5:50 – 8:02 spricht Prof. Montag dezidiert über Smartphone und Schule, in den gesamten 29 Minuten wird die Wirkung moderner Plattformen auf unser Gehirn sehr differenziert und prägnant beleuchtet. Eines seiner Fazits ist, dass wir uns bewusst Smartphone-freie Tagesabschnitte schaffen müssen.
2) Die neueste Pisa-Studie 2022 zeigt einerseits, wie stark die schulischen Leistungen gewinnen, wenn auf das Smartphone in der Schule real verzichtet wird und andererseits, wie erschreckend wenig ein Handyverbot tatsächlich eingehalten wird:
Jeder vierte Jugendliche gibt an, die Handy-Benachrichtigungen während des Unterrichts nie oder fast nie auszuschalten. Allerdings gibt jeder Zweite an, die Benachrichtigungen im Unterricht immer auszuschalten – sie schneiden im Schnitt um 19 PISA-Punkte besser als der Durchschnitt ab, was in etwa dem Lernfortschritt eines halben Schuljahres entspricht.